Alte Versichertenkarte zum 1.1.2015 ungültig!

Die alte Versichertenkarte wird am 1.1.2015 ungültig!

Liebe Patienten,
kein Jahreswechsel ohne irgendwelche neuen Regelungen!

Die alte Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild wird endgültig unbrauchbar. Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, können sie ab 1.1.2015 nur noch mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) Ärzte, Psychotherapeuten oder Zahnärzte aufsuchen.

Die meisten von Ihnen verfügen bereits über die neue elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild. Patienten, die noch keine haben, sollten sich schnellstmöglich an ihre Krankenkasse wenden!

Alte Karten können nicht mehr eingelesen werden!

Ohne Gesundheitskarte: Privatabrechnung!

Patienten, die ab 1.1.2015 keine elektronische Gesundheitskarte vorlegen, müssen die Behandlung privat bezahlen. Sie haben dann 10 Tage Zeit, eine gültige Karte oder einen sonstigen Versichertennachweis in der Praxis nachzureichen.
Ansonsten sind wir verpflichtet, eine Privatrechnung auszustellen.
Auch Medikamente oder eine Physiotherapie müssen dann privat bezahlt werden!

Bitte ersparen Sie sich und uns dieses arbeitsaufwendige bürokratische Prozedere!

Sie haben noch keine elektronische Gesundheitskarte? 

Bitte setzen Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung!

 

Ihr Praxisteam

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