Covid-19-Auffrischimpfung – Update!
Wer erhält eine Auffrischimpfung?
Nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission sollen alle Patienten ab dem 70. Lebensjahr eine Auffrischimpfung erhalten.
Außerdem gilt die Empfehlung für Pflegepersonal und für Personal in medizinischen Einrichtungen.
Wann kann die Impfung durchgeführt werden?
6 Monate sollten nach Abschluss der ersten Impfserie vergangen sein.
Das bedeutet, dass die zweite Impfung mit Biontech oder Astra Zeneca mindestens 6 Monate zurück liegen muss.
Bei Erstimpfung mit Johnson&Johnson wird eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff nun bereits nach 4 Wochen empfohlen.
Wir empfehlen dringend, die Impfung zeitnah durchzuführen, um von dem erheblichen Booster-Effekt noch vor den Wintermonaten zu profitieren.
Vereinfachend kann festgehalten werden:
Die Auffrischimpfungen sollten etwa in der gleichen Reihenfolge durchgeführt werden, wie ursprünglich bei den Erstimpfungen.
Welcher Impfstoff wird verwendet?
Die Auffrischimpfungen erfolgen ausschließlich mit dem mRNA-Impfstoff von Biontech.
Hierbei spielt keine Rolle, ob Sie zuvor mit einem mRNA-Impfstoff oder einem Vektorimpfstoff geimpft worden sind.
Wie erhalte ich einen Impftermin?
Am einfachsten und schnellsten erfolgt die Terminvergabe online über unsere Homepage:
Klicken Sie hier und vereinbaren Ihren Termin direkt über unseren Online-Terminplaner unter:
„Auffrischimpfung mit Biontech“
Alternativ können Termine natürlich auch telefonisch vergeben werden.
Wichtig!
Um Wartezeiten zu vermeiden, bringen Sie bitte den Aufklärungsbogen für mRNA-Impfstoffe bereits ausgefüllt zur Impfung mit! Den Link finden Sie in unserem Downloadbereich.
Ist in unserer Praxis bei Ihnen bereits eine Impfung mit Biontech durchgeführt worden, müssen Sie die Formulare nicht erneut ausfüllen!
Muss ich für eine Impfung bereits in der Praxis registriert sein?
Derzeit können auch externe Patienten geimpft werden. Hier ist das Mitbringen der o.g. ausgefüllten Formulare besonders wichtig.
Bemerkung:
Im Gegensatz zur Erstimpfung besteht derzeit kein Impfstoffmangel mehr.
Wir sind organisatorisch weder in der Lage noch Willens, zu kontrollieren, ob Sie bereits zur Impfung „berechtigt“ sind und orientieren uns somit am Alter und am Datum der letzten Impfung. Auch hier kommt es nicht haargenau auf den Stichtag an, aber 6 Monate sollten etwa vergangen sein.
Unser Ziel ist es, pragmatisch möglichst viele Patienten mit einer Booster-Impfung bei bereits steigenden Inzidenzen ausreichend zu schützen.
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