Darf ich trotz Krankschreibung arbeiten?

Darf ich trotz Krankschreibung arbeiten? Benötige ich eine Gesundschreibung? Bin ich versichert?

Diese Fragen tauchen in der Arztpraxis immer wieder auf.

Dies ist auch nicht verwunderlich, da sogar die Internetrecherche ungewöhnlich viele Falschaussagen zu Tage fördert.

Um etwas Licht ins Dunkel zu bringen, möchten wir die häufigsten Fragen unserer Patienten an dieser Stelle gesammelt beantworten:

 

Darf ich trotz Krankschreibung arbeiten?

Für den „normalen“ Arbeitnehmer mit „normaler“ Erkrankung gilt:

Eine Krankmeldung ist kein Arbeitsverbot!

 

Benötige ich eine „Gesundschreibung“ vom Arzt?

Häufig tauchen in der Arztpraxis Fragen nach einer „Gesundschreibung“ auf,  und es besteht große Unsicherheit, ob der Arbeitsplatz bei früherer Ausheilung wieder aufgesucht werden darf.

Eine Gesundschreibung existiert nicht!

 

Bin ich trotz Krankschreibung versichert?

Wer krank gemeldet ist, genießt den gleichen Versicherungsschutz wie andere Arbeitnehmer. Wer trotz Krankmeldung zur Arbeit geht, ist von der Haustür ab krankenversichert.

Dies gilt sowohl für die Kranken- wie auch eine Unfallversicherung.

Eine Krankmeldung hat in der Regel keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz!

 

Was bedeutet eine Krankschreibung genau?

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellt lediglich eine Prognose des Arztes dar, wie lange die Erkrankung voraussichtlich dauern wird.

Fühlt sich der Arbeitnehmer früher wieder in der Lage, seiner Arbeit nach zu gehen, so kann er ohne Arztbesuch wieder am Arbeitsplatz erscheinen.

 

Darf mein angestellter Mitarbeiter trotz Krankmeldung arbeiten?

Als Arbeitgeber sind Sie nicht verpflichtet, ihren Angestellten wieder nach Hause zu schicken.

Wer sich gesund fühlt, darf zur Arbeit gehen!

 

Ausnahmen:

 

 1. Gefährliche oder besonders verantwortungsvolle Berufe

Hierunter fallen Piloten, Busfahrer, Chirurgen usw.

Passieren innerhalb dieser Berufsgruppen während der Arbeit Fehler , die auf eine Erkrankung mit Ausstellung einer Krankschreibung zurückzuführen sind, dann muss mit rechtlichen Konsequenzen gerechnet werden.

 

Nach Medienberichten war der Co-Pilot des am 24.03.2015 verunglückten Flugzeugs am Absturztag krank geschrieben. Leider nutzen rechtliche Schritte hier allenfalls noch den Angehörigen der Opfer.

 

2. Meldepflichtige Infektionskrankheiten

Bei bestimmten Infektionskrankheiten gelten Ausnahmen. Da diese meldepflichtig sind, schaltet sich automatisch das Gesundheitsamt ein und begleitet den Krankheitsverlauf.

Beispiel: Patienten, die im Lebensmittelbereich arbeiten, dürfen bei einer Salmonellenerkrankung erst wieder am Arbeitsplatz erscheinen, wenn drei aufeinanderfolgende Stuhlproben im Labor negativ waren.

Des Weiteren gebietet es die Vernunft, bei ansteckenden Erkrankungen Arbeitsplätze wie z.B. Kindergärten oder Krankenhäuser zu meiden.
Hier steht das Allgemeinwohl im Vordergrund.

 

Kann eine Krankmeldung nachträglich ausgestellt werden?

Ein nachträgliches Ausstellen einer Kranken-Bescheinigung ist grundsätzlich nicht erlaubt!

Da es der Praxisablauf und die Öffnungszeiten aber manchmal nicht anders zulassen, können Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Ausnahmefall um einen Werktag zurück datiert werden.

Melden Sie sich in diesem Fall umgehend telefonisch in der Praxis, so dass wir dies vermerken können!

Sollte kurzfristig kein Termin mehr verfügbar sein, oder fühlen Sie sich zu schwach, um in die Praxis zu kommen, dann kann die Krankmeldung so ausnahmsweise am Folgetag um einen Tag zurück datiert werden.

 

 

Was sind die häufigsten Gründe für Fehltage?

Eine Studie der DAK aus dem Jahr 2013 kam zu folgendem Ergebnis:

1. Muskel-Skelett-System (21,5%)

2. Atmungssystem (17,3%)

3. Psychische Erkrankungen (14,6%)

4. Verletzungen (12,2%)

5. Verdauungssystem (5,4%)

Dauer von Krankmeldungen

Wie lange wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt?

Die hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Erkrankung sowie der Beruf spielen dabei die Hauptrolle.

 

1. Abhängigkeit von der Erkrankung

Beispiel: Grippaler Virusinfekt

Bei dieser häufigen Erkrankung ist mit einer Dauer von etwa einer Woche zu rechnen. Da ein solcher Infekt einfach zu erkennen ist und in der Regel von alleine wieder ausheilt, ist es für die betroffenen Patienten und den Praxisablauf sinnvoll, dass der Arzt eine Krankmeldung über etwa eine Woche ausstellt.
Der Erkrankte hat so ausreichend Zeit, sich auszukurieren und kann früherer Ausheilung ohne Arztbesuch wieder arbeiten gehen.

Die Krankmeldung alle 2 Tage zu verlängern (in der Hoffnung, dass der Infekt vorzeitig ausheilt), ist für den Praxisablauf nicht praktikabel.

 

2. Abhängigkeit vom Beruf

Um beim Beispiel des grippalen Infekts zu bleiben: Patienten mit einer Bürotätigkeit können mit leichten Erkältungssymptomen in der Regel wieder ihren Arbeitsplatz aufsuchen. Dagegen soll Patienten, die z.B. auf der Baustelle im Freien arbeiten, sich komplett regeneriert haben, bevor sie wieder mit der Arbeit beginnen.

Bei Rückenschmerzen ist der Beruf des Patienten noch entscheidender: Schwere körperliche Arbeit kann dann lange Krankmeldungen notwendig machen.

In der Regel erkennt jeder Betroffene selbst, ob er sich frühzeitig wieder arbeitsfähig fühlt.

Im Zweifel fragen Sie Ihren Arzt, wie lange die Bescheinigung ausgestellt werden sollte und ob es ggf. sinnvoll ist, sich in einem bestimmten Zeitraum noch einmal vorzustellen.

 

Grundsätzlich gilt:

Sollte sich eine Erkrankung im Verlauf verschlechtern statt zu verbessern, dann sie suchen Sie Ihren behandelnden  Arzt IN JEDEM FALL noch einmal auf!

 

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