Auffrischimpfung ab sofort möglich!
Wichtige Information!
Die geänderte Corona-Impfverordnung ist heute in Kraft getreten. Danach können Auffrischimpfungen ab sofort durchgeführt werden.
Wer erhält eine Auffrischimpfung?
Alle Bürger haben Anspruch auf eine Auffrischimpfung!
6 Monate müssen nach Abschluss der ersten Impfserie vergangen sein.
Das bedeutet z.B. dass die zweite Impfung mit Biontech oder Astra Zeneca mindestens 6 Monate zurück liegen muss. Bei Erstimpfung mit Johnson&Johnson wird ab dem Tag der Impfung gezählt.
Welcher Impfstoff wird verwendet?
Die Auffrischimpfung erfolgt in aller Regel mit dem mRNA-Impfstoff von Biontech.
Hierbei spielt keine Rolle, ob Sie zuvor mit einem mRNA-Impfstoff oder einem Vektorimpfstoff geimpft worden sind.
Wie erhalte ich einen Impftermin?
Online-Terminvergabe:
Klicken Sie hier und vereinbaren Ihren Termin direkt über unseren Online-Terminplaner unter:
„Auffrischimpfung mit Biontech“
Wir werden die Anzahl der verfügbaren Termine noch zeitnah aufstocken.
Weitere Terminblöcke sind reserviert, die derzeit nur telefonisch gebucht werden.
Wichtig!
Um Wartezeiten zu vermeiden, bringen Sie bitte den Aufklärungsbogen für mRNA-Impfstoffe bereits ausgefüllt zur Impfung mit! Den Link finden Sie in unserem Downloadbereich.
Ist in unserer Praxis bei Ihnen bereits eine Impfung mit Biontech durchgeführt worden, müssen Sie diesen nicht nochmals ausfüllen und bringen einfach nur Ihren Impfpass mit.
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