IN EIGENER SACHE #5-2021 NEUES VOM IMPFEN

Liebe Patienten,

ich möchte Sie kurz informieren, was es an relevanten Impfneuigkeiten gibt.

Nachdem wir als Pilotpraxis des MKK das Impfen vor 3 Wochen begonnen haben und diese Woche zusätzlich mit Biontech–Impfstoff über die Altstadtapotheke Hanau versorgt wurden, konnten wir ca. 650 Patienten priorisiert impfen,- einen kleinen Teil davon auch als Hausbesuch, wenn es keine andere Möglichkeit der Konsultation in unserer Praxis gab.

Dankenswerterweise hat uns erneut Fr. Sabine Keimer, Pharmazeutisch Technische Assistentin der Gloriaapotheke Hanau, im Umgang mit dem hochgradig sensiblen Biontech–Impfstoff geschult, sodass Sie bei uns in den besten Händen sind.

Erstaunt hat mich die Tatsache, dass es noch immer einen größeren Impfbedarf der priorisierten Berufsgruppen gibt, deshalb hier mein Angebot an alle Personen folgender Berufsgruppen unter 60 Jahren aus dem MKK:

Krankenpfleger*innen
Altenpfleger*innen
Arzthelfer*innen
Erzieher*innen
Lehrer*innen
Polizist*innen
AKTIVE! der freiwilligen Feuerwehren

Sie werden mit Biontech–Impfstoff versorgt!

Bitte bringen Sie zum Impftermin unbedingt eine Bestätigung Ihres Dienstherren mit.
Ausdrücklich weise ich darauf hin, dass ausschließlich nach Vereinbarung eines Termines geimpft wird (Vereinbarung per Email: info@mvzmaintal.de oder telefonisch: 06181–47222. Auf keinen Fall die Kommentarfunktion der Homepage dafür nutzen).

Da die Auslieferung mit Biontech–Impfstoff an Hausärzte von Bund und Land in Kürze zugunsten der Impfzentren stark limitiert wird (von wegen wir haben genügend Impfstoff!), kann es leider immer wieder zu Terminverschiebungen kommen, wenn uns bestellte Impfdosen nicht erreichen.

HIERFÜR KÖNNEN WIR NICHTS, – WIR MACHEN DAS BESTE AUS EINER BETRÜBLICHEN SITUATION.

Bitte zeigen Sie sich verständnisvoll und bitte tragen Sie dazu bei, dass die Abläufe nicht weiterhin durch Diskussionen unnötig verzögert werden.

Ganz explizit:
Astrazeneca ist ein sehr guter Impfstoff, der in extrem seltenen Fällen zu Nebenwirkungen führt. Die Risikokonstellationen sind bekannt, wir haben sie im Blick. Das gilt auch für Biontech.
Falls jemand aus den o.g. Berufsgruppen unter 60 Jahren lieber mit Astrazeneca geimpft werden möchte, weil kein Impfangebot mit Biontech möglich ist, bin ich dazu prinzipiell bereit und habe das nach Abwägung der Risiken und des Nutzens auch schon getan.

Denn eines sei an dieser Stelle klar ausgesprochen:
Das Risiko einer Covid 19–Infektion mit Komplikationen, gerade bei exponierten Personen, überwiegt ganz eindeutig das Risiko von unerwünschten Nebenwirkungen durch den Impfstoff!

Und mir ist auch bewusst, dass all die Berufsgruppen im Verkauf, zum Beispiel im Supermarkt, hierbei leider noch immer ein Nachsehen haben, was ich persönlich sehr bedauere.
Die Leistung dieser und ähnlicher Berufsgruppen kann nicht stark genug hervorgehoben werden!

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Im Anhang finden Sie nun die Kernaussagen des RKI zu den Ausnahmen von der Quarantäne, die mir freundlicherweise vom Kollegen Höhn aus dem Gesundheitsamt Gelnhausen überlassen wurden und die zeigen, wie wichtig Impfungen sind:

1)
Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen sind nach Exposition zu einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall von Quarantäne-Maßnahmen ausgenommen

2)
Personen, die in der Vergangenheit eine PCR-bestätigte und symptomatische COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben („Genesene“) und mit einer Impfstoffdosis geimpft sind, sind nach Exposition zu einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall von Quarantäne-Maßnahmen ausgenommen.

3)
Diese Ausnahme von der Quarantäne gilt für die aktuell in Deutschland zugelassenen und von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfstoffe.

4)
Bis zum 14. Tag nach Exposition zu dem SARS-CoV-2-Fall sollte ein Selbstmonitoring (Körpertemperatur, Symptome) erfolgen. Entwickelt die Kontaktperson trotz vorausgegangener Impfung Symptome, so muss sie sich in eine Selbstisolierung begeben und eine zeitnahe Testung veranlassen.

5)
Diese Ausnahme von der Quarantäne gilt nicht für geimpfte Patientinnen und Patienten in medizinischen Einrichtungen (für die Dauer des Krankenhausaufenthalts) sowie geimpfte Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen.

6)
Für bisher nicht geimpfte, aber von einer früheren PCR-bestätigten SARS-CoV-2-Infektion genesene und immungesunde Personen, ist nach Exposition zu einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall nur dann keine Quarantäne erforderlich, wenn der Kontakt innerhalb von 6 Monaten nach dem Nachweis der vorherigen SARS-CoV-2-Infektion erfolgte. Diese Ausnahme gilt unabhängig vom zeitlichen Abstand nicht bei Verdacht auf eine Infektion mit einer der besorgniserregenden SARS-CoV-2-Varianten, außer der Variante B.1.1.7, bei dem laborbestätigten Quellfall.

Bitte sehen Sie es mir nach, dass ich Ihre Fragen aus Zeitnot nicht mehr beantworten kann.

Stellvertretend für das gesamte Team des MVZ MAINTAL grüße ich Sie ganz herzlich,

Ihr Thomas Blaschek

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