Medizinische Versorgung für Bürger aus der Ukraine

Liebe Mitbürger,

die medizinische Versorgung von Bürgern aus der Ukraine ist uns ein Herzensanliegen.

Sollten Sie Personen beherbergen, die medizinische Hilfe benötigen, stehen wir gerne zur Verfügung.

Möglich sind neben ärztlichen Behandlungen natürlich auch Impfungen und die Verordnung von Arzneimitteln.

 

Übersetzung russischer Sprache ist bei uns gewährleistet!

Mit Frau Schneider, Frau Mutas und Frau Cipelik verfügen wir über drei Mitarbeiterinnen, die der russischen Sprache

mächtig sind und ihre Fragen gerne zeitnah beantworten

 

Termine am einfachsten per email vereinbaren

Optimaler Weise setzen Sie Sie sich per email mit uns in Verbindung. Sie werden dann schnellstmöglich zurück gerufen.

Die email kann auch in ukrainischer/russischer Sprache verfasst sein.

 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat zunächst eine Übergangslösung zum Abrechnungs-/Versicherungsstatus geschaffen:

 

Details zur Übergangslösung

Die medizinische Versorgung Geflüchteter soll nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erfolgen.

Dazu stellen die zuständigen Ämter der Kommunen einen Behandlungsschein pro Quartal und Patient aus.

In Notfällen kann auch ohne Behandlungsschein behandelt werden, notwendig ist aber in jedem Fall ein gemeldeter Aufenthaltsort oder die Unterbringung in einer örtlichen Einrichtung. Die Regelung sieht darüber hinaus vor, dass auch Krankenkassen auftragsweise die Betreuung der Geflüchteten übernehmen können.

 

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!

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